Asyl in Deutschland

Informationen zu Abschiebungen nach Äthiopien

Wir haben Hinweise darauf erhalten, dass es in Einzelfällen Abschiebungen nach Äthiopien gab. Seit 2018 wissen wir von einigen durchgeführten und mehreren versuchten Abschiebungen, auch aus Bayern. 
Die Europäische Union und die äthiopische Regierung sollen sich nun in Absprache über die Rücknahme von abgelehnten Asylsuchenden geeinigt haben. Das endgültige Dokument ist öffentlich nicht einsehbar, aber wir gehen davon aus, dass äthiopische Behörden nun Passersatzpapiere (PEP) für Äthiopier*innen ausstellen, um eine Abschiebung zu erleichtern. Dies gilt für 

  • Personen mit abgelaufenem Nationalpass,
  • Personen ohne Pass, die aber andere persönliche Dokumente vorgelegt haben und
  • Personen ohne persönliche Dokumente.


Die Ausstellung eines Laisser-Passer (Ersatzdokument zum Reisen) seitens äthiopischer Behörden soll nach Prüfung und Bestätigung der äthiopischen Staatsangehörigkeit innerhalb weniger Tage oder Wochen erfolgen. Bisher stellten äthiopische Behörden Passersatzpapiere nur für Personen aus, die einer freiwilligen Rückkehr zustimmen. Nun soll dies auch im Falle einer unfreiwilligen Ausreise, im Falle einer geplanten Abschiebung, getan werden. Das heißt, auch äthiopische Personen mit rechtskräftig abgelehntem Asylverfahren ohne gültige Passdokumente laufen Gefahr, abgeschoben zu werden.

Wir raten deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten aus Äthiopien, sich von Anwältin*innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen, um eine mögliche Gefährdungslage abzustecken und weitere aufenthaltsrechtliche Perspektiven zu besprechen.
Wegen der aktuellen politischen Entwicklungen in Äthiopien, vor allem dem Friedensvertrag mit Eritrea und dem Antritt des neuen Präsidenten, ist davon auszugehen, dass Asylanträge abgelehnt werden. Das Auswärtige Amt beschreibt eine Verbesserung der innenpolitischen Lage, ob das tatsächlich der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Deshalb ist es wichtig die Anhörung im Bundesamt, sofern noch nicht entschieden ist, mit einem Anwalt/ einer Anwältin oder einer spezialisierten Beratungsstelle vorzubereiten und individuelle Verfolgungsgründe glaubhaft darzustellen.

Eine Übersetzung in Amahrisch ist in Bearbeitung.